Wann und wo beantrage ich die Förderung für eine neue Heizungsanlage?
Welche Heizungsarten werden gefördert?
Wie hoch sind die Fördersätze für Biomasseheizungen nach BEG EM?
Erläuterungen zu den einzelnen Elementen der Förderung für Biomasseheizungen
Förderfähige Pelletheizungen bei kamdi24
Meine Heizung ist defekt und ich brauche schnell Ersatz. Kann ich auch dafür eine Förderung beantragen?
Am 29.12.2023 wurde im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers die neue Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 21.12.2023 veröffentlicht. Diese neue Richtlinie ersetzt die zuvor gültige Richtlinie für die BEG EM vom 09.12.2022. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Fördermöglichkeiten ab jetzt für Ihren Heizungstausch gelten.
Wann und wo beantrage ich die Förderung für eine neue Heizungsanlage?
Die Zuschussförderung für Heizungstechnik wird online bei der KfW beantragt. Ab September 2024 ist es zwingend notwendig, den Förderantrag vor dem Beginn des Vorhabens zu stellen.
Welche Heizungsarten werden gefördert?
Folgende Biomasseheizungen werden bei Erfüllung der technischen Voraussetzungen gefördert:
- Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackgut in Verbindung mit mindestens 30 l Pufferspeichervolumen je kW Nennwärmeleistung
- Pelletöfen mit Wassertasche in Verbindung mit mindestens 30 l Pufferspeichervolumen je kW Nennwärmeleistung
- Besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel in Verbindung mit mindestens 55 l Pufferspeichervolumen je kW Nennwärmeleistung
- Kombinationskessel (Pellets und Scheitholz) in Verbindung mit mindestens 55 l Pufferspeichervolumen je kW Nennwärmeleistung
Die aktuell gültige Liste der förderfähigen Biomasseanlagen können Sie hier herunterladen.
Wie hoch sind die Fördersätze für Biomasseheizungen nach BEG EM?
Förderelement | Prozentsatz |
Zuschuss für Biomasseheizungen | 30 % |
Klimageschwindigkeitsbonus* | max. 20 % |
Einkommensbonus ** | 30 % |
Maximaler Fördersatz*** | 70 % |
+ ggf. 2.500 € Emissionsminderungs-Zuschlag**** |
Erläuterungen zu den einzelnen Elementen der Förderung für Biomasseheizungen
* Der Klimageschwindigkeitsbonus wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (unabhängig vom Installationsdatum) gegen eine förderfähige Biomasseheizung austauschen. Zudem kann der Bonus bei Austausch einer funktionstüchtigen Gas- oder Biomasseheizung gewährt werden, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Der Bonus ist an weitere Installationsbedingungen geknüpft, u. a. muss eine neu errichtete Biomasseheizung mit einer solarthermischen Anlage, einer Wärmepumpe oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Solarenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung kombiniert werden.
Bis 31.12.2028 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 20 %. Danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte ab. Nach dem 31.12.2036 entfällt der Bonus komplett.
** Der Einkommensbonus wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 € gewährt.
*** Der abrufbare Fördersatz ist auf eine Obergrenze von 70 % der förderfähigen Ausgaben limitiert. Die förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch betragen maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit.
**** Für förderfähige Biomasseheizungen, die für Staub einen Emissionsgrenzwert von max. 2,5 mg/m³ einhalten, wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben ein Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 € gewährt.
Hier finden Sie unsere förderfähigen Pelletgeräte.
Meine Heizung ist defekt und ich brauche schnell Ersatz. Kann ich auch dafür eine Förderung beantragen?
Ja. Im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung nach BEG EM Nr. 5.3 (a-i) werden die Ausgaben für die Miete einer provisorischen Heiztechnik nach einem Heizungsdefekt gefördert. Die Mietausgaben werden ab Antragstellung für max. 1 Jahr Mietdauer finanziert.
Bitte beachten Sie, dass der Förderentscheid ausschließlich durch die KfW bzw. das BAFA erteilt wird und an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist. Die Förderung wird nicht in jedem Falle gewährt! Die Kreditbank für Wiederaufbau bzw. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle prüfen in jedem Fall die Erfüllung der Fördervoraussetzungen und stellen danach den Bescheid aus. kamdi24 übernimmt daher keine Haftung für die Förderentscheide. Die genauen Fördervoraussetzungen können Sie auf den Webseiten der KfW und des BAFA nachlesen.
Der wasserführende Pelletofen Oranier Boreas Aqua ist förderfähig gemäß BEG EM.
Für alle Produkte und Produktgruppen bei kamdi24, zu denen Angaben bezüglich der BEG EM Förderfähigkeiten gemacht werden, gilt nicht ausschließlich, dass eine Förderung gewährleistet wird. Auch diese Zusammenfassung besitzt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich bei der KfW sowie beim BAFA direkt über die bei Ihnen mögliche Förderung und die notwendigen Schritte.