Was ist ein wasserführender Pelletofen?
Ein wasserführender Pelletofen ist eine effiziente Heizlösung, die sowohl für die Raumheizung als auch zur Warmwasserbereitung genutzt werden kann. Für die Verbrennung werden Holzpellets verwendet, also Presslinge aus Holzresten, die vor allem in der holzverarbeitenden Industrie anfallen. Die erzeugte Wärme beheizt nicht nur den Aufstellraum, sondern erhitzt über einen Wärmetauscher Wasser in einem Pufferspeicher. Dieses heiße Wasser kann dann entweder für die zentrale Heizungsanlage oder für die Bereitstellung von warmem Brauchwasser für den Haushalt genutzt werden. Wasserführende Pelletöfen sind eine umweltfreundliche Option, da sie erneuerbare Energiequellen nutzen und gleichzeitig eine effiziente Raum- und Wasserheizung bieten.
Der wasserführende Pelletofen Edilkamin Kira2 H 18 Up versorgt den Aufstellraum mit Strahlungswärme und speist zudem Heizungswärme in das Zentralheizsystem ein.
Welche Pelletöfen werden gefördert?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG EM) ermöglicht eine Zuschussförderung für regenerative Biomasseheizungen wie bestimmte wasserführende Pelletöfen. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Ausgaben (Anschaffungskosten sowie Aufwendungen für Installation, Inbetriebnahme und Rückbau der veralteten Heizungsanlage). Durch verschiedene zusätzliche Fördermöglichkeiten sind bis zu 70 % Förderung möglich. Detaillierte Informationen zur BEG EM Förderung für wasserführende Pelletöfen finden Sie in unserem Ratgeber zur Heizungsförderung.
Welche Grundbedingungen gelten für die Förderung?
Um die Förderung zu erhalten, muss das Produkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf der Liste der förderfähigen Biomasseanlagen stehen, in einem bestehenden Gebäude errichtet werden und dort zu einer Verbesserung der Energieeffizienz beitragen bzw. den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöhen.
Grundsätzlich können Privatpersonen und Unternehmen die Förderung beantragen. Der Antragsteller muss der Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks sein, auf dem die förderfähige Anlage errichtet wird, oder eine entsprechende Vollmacht vorweisen. Das Grundstück muss sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Pächter und Mieter müssen zudem eine Erlaubnis zum Betreiben der Anlage vom Eigentümer vorlegen.
Wie beantrage ich eine Förderung?
Die Antragstellung erfolgt online bei der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW). Hierzu sind Kostenvoranschläge für alle Produkte und Dienstleistungen erforderlich, die Sie im Zuge Ihres Vorhabens kaufen bzw. in Anspruch nehmen möchten. Auf dieser Grundlage schätzen Sie die Summe der förderfähigen Kosten und beantragen dafür den entsprechenden Fördersatz. Wenn alle Förderbedingungen erfüllt sind, stellt die KfW einen Zuwendungsbescheid aus. Nun haben Sie 36 Monate Zeit, die gewünschten Maßnahmen umzusetzen (Bewilligungszeitraum). Spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes sind alle Verwendungsnachweise einzureichen.
Welche Heizungsanlagen werden neben Pelletheizungen noch gefördert?
Eine Biomasseheizung muss nicht zwingend ein Pelletofen mit Wassertasche sein – auch wasserführende Pelletkessel und effiziente Scheitholzvergaserkessel fallen in diese Kategorie der förderfähigen Biomasseheizungen. Darüber hinaus können Sie Förderanträge für Solarthermieanlagen sowie Wärmepumpen stellen. Nähere Informationen zu den Konditionen und zum Förderantrag können Sie in unserem Ratgeber zur Heizungsförderung nachlesen.
Für den wasserführenden Pelletofen Oranier Boreas Aqua können Sie bei der KfW eine Förderung beantragen.*
Der Pelletofen – Ein Rund-um-sorglos-Paket
Effektiv und umweltfreundlich – Pelletgeräte heizen Ihre Räume angenehm und umweltschonend. Ein Pelletofen, der wassergeführt ist, versorgt nicht nur den Aufstellraum mit Wärme, sondern unterstützt auch Ihr Heizsystem und erhitzt das Brauchwasser. Wenn Sie sich für einen wasserführenden Pelletofen entscheiden, dann haben Sie zudem die Möglichkeit, eine Förderung für die entstandenen Kosten zu beantragen.*
Sollten Sie Fragen haben, dann stehen wir Ihnen gern persönlich unter 0351-25930011 oder über info@kamdi24.de zur Verfügung.
*Bitte beachten Sie, dass der Förderentscheid ausschließlich durch die KfW bzw. das BAFA erteilt wird und an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist. Die Förderung wird nicht in jedem Falle gewährt! Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. die Kreditbank für Wiederaufbau prüfen die Erfüllung der Fördervoraussetzungen und stellen danach den Bescheid aus. kamdi24 übernimmt daher keine Haftung für die Förderentscheide. Die genauen Fördervoraussetzungen können Sie im Ratgeber für Heizungsförderung nachlesen.