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15.05.24

Neue Brandschutzbestimmungen in der Schweiz erleichtern Verkauf von Kaminöfen aus der EU

Der Brandschutz in der Schweiz wird von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) organisiert. Die Schweiz gilt dabei als eines der Länder mit den strengsten Sicherheitsstandards beim Brandschutz. Wollte man bisher Kaminöfen und andere Feuerungsstätten in die Schweiz exportieren, musste das Produkt über eine Zulassung des VKF verfügen. Seit dem 01.01.2015 gelten neue Brandschutzvorschriften, die den Import von Kamin- und Pelletöfen aus der EU in die Schweiz erleichtern.

Wie war es bisher geregelt? 

Bis Ende 2014 durften nur Produkte mit der sogenannten VKF-Zulassung auf dem Schweizer Markt verkauft werden. Eine solche Zulassung darf ab sofort nicht mehr zwingend verlangt werden. Sollte eine Feuerstätte in die Schweiz exportiert und dort auch entsprechend verwendet werden, musste diese den strengen Vorschriften der VKF entsprechen. Die Produkte wurden einer eingehenden Prüfung unterzogen. Bestanden sie diese, bekamen sie die VKF-Zulassung. Diese Regelung betraf Kamin- und Heizeinsätze (EN 13229), Kamin- und Schwedenöfen (EN 13240), Holzherde (EN 12815), Pelletöfen (EN 14785) und Speicheröfen (EN 15250).

Für die Hersteller brachte diese Regelung auch einige Nachteile mit sich. Zum einen war die Prüfung meist ein sehr langwieriger Prozess, der mit viel Bürokratie verbunden war. Zum anderen konnten die Hersteller im Falle eines Schadens haftbar gemacht werden. Außer sie konnten nachweisen, dass das Unternehmen, das den Ofen eingebaut oder montiert hatte, sich nicht an die entsprechenden Richtlinien zum Einbau gehalten hatte. Daher waren alle Hersteller immer sehr bestrebt alle wichtigen Anleitungen, Produktinformationen und Neuerungen den Lizenznehmern zukommen zu lassen.

Was hat sich geändert?

Jetzt ist der Verkauf von Feuerungsstätten in die Schweiz um einiges einfacher geworden, denn die VKF-Prüfung entfällt. Seit dem 1. Januar 2015 ist lediglich noch eine Leistungserklärung (Declaration of Performance) erforderlich. Diese Erklärung muss alle wesentlichen Merkmale zur Feuerung, wie die exakte Typenbezeichnung, Grundanforderungen an den Brandschutz und Angaben zur Emission deklarieren. Außerdem sollte die Erklärung in den drei Schweizer Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch verfasst sein.

Händler, Hersteller oder Importeure müssen die Zulassungserklärungen der einzelnen Produkte zur Verfügung stellen, damit vor allem Schweizer Behörden, Ofenbauer und Monteure leicht darauf zugreifen können. Empfehlenswert ist hier die Hinterlegung direkt auf der Homepage. So können alle, die diese Erklärung benötigen, direkt darauf zugreifen.

Mit der Umstrukturierung der bisherigen Bestimmungen wurden die Brandschutzbedingungen als solches nicht gelockert. Lediglich der Verkauf von Feuerungstechnik in die Schweiz wurde dank der neuen Regelungen um einiges vereinfacht. Es gibt weniger Bürokratie und die Produktinformationen für Käufer werden transparenter.

Somit können auch wir als Händler unseren Schweizer Kunden noch umfangreicher Auskunft erteilen und sie beraten. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns gern persönlich, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Vereinigung Kantonaler Gebäudesicherung.