Eine der ersten und wichtigsten Vorkehrungen, die vom Hausbesitzer getroffen werden müssen, ist die Versicherung seines Hauses. Was für die Bewilligung eines Immobiliendarlehns bereits Voraussetzung ist, damit sich die Bank den Finanzierungsplan des „Häuslebauers“ überhaupt erst anschaut, ist essenziell, um gegen Schäden durch Sturm, Hagelschäden, Schäden durch Leitungswasser oder weitere Elementarschäden abgesichert zu sein.
Zu den Gebäudeversicherungen zählt auch die Feuerversicherung oder Brandschutzversicherung.
Schäden, die eine Feuerversicherung umfasst.
Die Feuerversicherung deckt Schäden ab, die durch Blitzschlag, Explosion und Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen sowie deren Teile oder Ladung verursacht werden. Des Weiteren zählt in die Brandschutzversicherung ein durch Brandstiftung verursachter Schaden. Der Versicherungsnehmer muss dann jedoch einen 100%igen Nachweis seiner Unschuld erbringen. Sogenannte Sengschäden sind von der Versicherung ausgeschlossen. Sengschäden sind jene Brandschäden, die nicht dadurch erfolgt sind, dass ein Feuer, seinen Herd verlassen hat.
Zwei Beispiele sind:
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die Zigarette, die auf den Teppich oder das Sofa gefallen ist oder
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der Schaden an einem Gegenstand, der ins Kaminfeuer fällt.
Grundsätzlich formuliert man einen Brand ganz allgemeingültig:
Ein Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Die Feuerversicherung bei Kaminöfen
Die Feuerversicherung ist auch in Verbindung mit dem Kaminofen sehr sinnvoll. Das Heizen des Wohnraumes wird von der Versicherung abgedeckt. Dennoch sollten Sie auf Nummer sicher gehen und den Einbau des Ofens der Versicherung mitteilen.
Wenn Sie sich einen Kaminofen zulegen, von Beginn an oder als nachträglicher Einbau, ist es das A und O, auf die örtlich gegebenen Brandschutzvorschriften zu achten. Der Mindestabstand zu brennbaren Gegenständen wird i. d. R. vom Hersteller angegeben und ist streng einzuhalten. Diese Abstände können von Modell zu Modell variieren.
Wichtig ist auch der Boden, auf dem der Kaminofen platziert wird. Je nach Material (Teppich, Parkett oder andere brennbare Materialien) muss bei Funkenflug eine ausreichende Sicherheit gewährleistet werden. Diese kann durch das Unterlegen einer Glasplatte oder Funkenschutzplatte aus Metall erreicht werden.
Vor der ersten Inbetriebnahme muss der Kamin vom Schornsteinfeger abgenommen werden, dabei wird die Einhaltung aller Vorschriften kontrolliert und dokumentiert. Einmal jährlich muss eine Kontrolle des Ofens erfolgen. Ist die Abnahme erfolgt und werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt, wird die Versicherung keine Einwände haben.
Von einem Kaminofen oder Pelletofen geht grundsätzlich keine hohe Gefahr aus, sobald ein ordnungsgemäßer sowie verantwortungsbewusster Umgang gegeben ist.
Ein grob fahrlässiges Verhalten kann den Versicherungsschutz gefährden
In der Vergangenheit ist es jedoch vorgekommen, dass Kaminofenbesitzer den Ofen in Eigenregie und ohne die Einhaltung der genannten Vorschriften aufgestellt haben. Auch Abnahmen und Kontrollen sind in einigen Fällen nicht erfolgt. Das bedeutet bei Bränden, die durch den Kaminofen ausgelöst wurden, dass der Versicherungsschutz erloschen ist und die Besitzer der Häuser dann auf den Kosten sitzen geblieben sind.
In unserem kamdi24-Shop finden Sie eine große Auswahl an Kaminöfen in verschiedenen Leistungsklassen, denken Sie daran, die Brandschutzvorschriften sowie die vom Hersteller angegebenen Mindestabstände einzuhalten. Unser Team berät Sie zu diesem Thema gern per Mail an info@kamdi24.de oder telefonisch unter 0351 25930011.