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04.07.24

GEG 2023: So heizen wir 2024.

Update – 18.09.2023: Der Bundestag hat am 8. September 2023 per Abstimmung die GEG-Novelle beschlossen. Inhaltliche Änderungen haben sich am Gesetzesentwurf dabei nicht ergeben. Ende September soll sich der Bundesrat mit dem Heizungsgesetz befassen.

Dresden, 04.07.2023 (aktualisiert am 06.07.2023): Ab dem kommenden Jahr müssen neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, um langfristig die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen und die Klimaschutzziele zu erreichen. Die zu Beginn dieses Jahres beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, das GEG 2023, regelt, wie und in welchem Umfang hierzulande künftig mit erneuerbaren Energien, wie etwa Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpen, geheizt werden soll.

Was ändert sich mit dem GEG 2023 für Bestandsgebäude und Neubauten?

Auf diese Regelungen hat sich die Bundesregierung mit der GEG-Novelle bislang geeinigt:

  • Ab dem 1. Januar 2024 müssen im Neubau, Bestandsgebäude, Wohngebäude und Nichtwohngebäude neu eingebaute Heizsysteme mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie laufen.
  • Es gibt keine Austauschpflicht für bereits bestehende Öl- oder Gasheizungen. Heizanlagen, die nach 1994 installiert wurden, können weiter genutzt werden, insofern sie ordnungsgemäß funktionieren.
  • Öl- oder Gaskessel, die seit mehr als 30 Jahren in Betrieb sind, müssen ausgetauscht werden.
  • Ist eine bereits installierte Öl- oder Gasheizung defekt, kann diese auch nach dem 1. Januar 2024 wieder repariert werden.
  • Im Falle einer Heizungshavarie (die kaputte Heizung kann nicht mehr in Stand gesetzt werden) ist es möglich, eine gebrauchte Öl- oder Gasheizung zu installieren. Bedingung: Innerhalb von drei Jahren ist diese Heizung so umzurüsten, dass sie die 65-Prozent-Vorgabe erfüllt. Für einige Hauseigentümer, etwa solche mit wenig Geld, sind hier Ausnahmen und großzügige Übergangsfristen vorgesehen.
  • Als Enddatum für die Nutzung von fossilen Brennstoffen als Zentralheizung gibt das GEG den 31.12.2044 vor.
Holzvergaserkessel DC 25 GSE Komfort von ATMOS

Holzvergaser sind auf Verbrennung von Holz spezialisierte Heizkessel, die umweltschonend und effizient arbeiten. Gemäß GEG 2023 können Sie solche Biomasseanlagen installieren, denn Brennholz ist eine erneuerbare Energie. 


Das GEG 2023 ist nicht als Gas- oder Öl-Heizungsverbot zu verstehen und es beinhaltet auch keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizkessel. Das Gebäudeenergiegesetz liefert vielmehr den Rahmen für das Vorhaben, die Wärmewende für den Klimaschutz schneller voranzubringen. Dafür soll sich der Energieverbrauch aus dem Gebäudesektor verringern, indem fossile Brennstoffe wie Öl und Gas langfristig durch erneuerbare Energien ersetzt werden.


Welche Heizungen sind laut neuem Heizungsgesetz erlaubt?

Das Heizgesetz sieht aktuell vor, dass reine Öl- und Gasheizungen ab 2024 verboten sein werden. Solange Ihre alte Öl- oder Gasheizung mit fossilen Brennstoffen allerdings funktioniert, sind Sie als Eigentümer nicht dazu verpflichtet, diese auszutauschen. Auch nach dem 1. Januar 2024 können Sie Gasheizungen einbauen, wenn Sie zu mindestens 65 Prozent grüne Gase (z. B. Biomethan) beziehen oder diese mit erneuerbaren Heizungssystemen kombinieren (Hybridanlagen). Wenn Sie ab 2024 ein neues Gebäude errichten, muss die dort eingebaute Heizung ebenfalls die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen. 

Das gilt Stand heute für die Neuinstallation von Heizungen ab dem 1. Januar 2024:


GEG 2023Bestandsgebäude / AltbauNeubau
Erlaubt
  • Gasheizung mit mind. 65 % grünem Gas
  • Hybridanlagen mit mind. 65 % EE-Anteil
  • Heizung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Gasheizung mit mind. 65 % grünem Gas (gilt nur außerhalb von Neubaugebieten)
  • Hybridanlagen mit mind. 65 % EE-Anteil
  • Heizung auf Basis erneuerbarer Energien
Verboten
  • reine Ölheizung
  • reine Gasheizung
  • reine Ölheizung
  • reine Gasheizung

Welche Möglichkeiten des Heizens gibt es ab 2024?

Eines ist klar: Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Grundsätzlich wurde mit der GEG-Novelle eine Technologieoffenheit eingeführt, die dem Eigentümer oder Bauherren erlaubt, selbst zu entscheiden, wie er die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbares Heizen erfüllen will.

Eigentümer und Bauherren können entweder den Erneuerbaren-Anteil von 65 Prozent rechnerisch nachweisen oder sie wählen aus den gesetzlichen Optionen, um die 65-Prozent-Vorgabe bei der Wärmeerzeugung zu erfüllen. Diese Heizvarianten stehen Ihnen als Alternative zur reinen Gas- oder Ölheizung in Alt- und Neubauten zur Verfügung:


  • Biomasseheizungen (z. B. wassergeführte Kaminöfen, wassergeführte Pelletöfen, Hackschnitzelheizung, Pelletkessel oder Holzvergaserkessel)
  • Nutzung erneuerbarer Fernwärme über einen Anschluss an ein Wärmenetz
  • Heizen mit elektrischer Wärmepumpe (Strom)
  • Stromdirektheizung (etwa Infrarot-Heizung)
  • Hybridheizung (Kombination von Gaskessel mit etwa Wärmepumpe oder Solarthermie)
  • Heizung basierend auf Solarthermie
  • H2-Ready-Gasheizungen, die sich auf 100 Prozent Wasserstoff umrüsten lassen
  • Gasheizung, die erneuerbare Gase nutzt (mindestens 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff)

Biomassenheizkessel als Alternative zur Wärmepumpe

Während im ersten GEG-Entwurf Biomasseanlagen in Neubauten gar nicht und in Bestandsgebäuden nur unter strengen Auflagen eingebaut werden durften, ist Stand heute der Einbau neuer Zentralheizungen mit Biomasse (etwa Pellets oder Holz) sowohl in Neu- als auch in Bestandsbauten möglich.

Zwar hat sich die Wärmepumpe als umweltfreundliches Heizungssystem etabliert, doch sind vielen Eigentümern die Installationskosten zu hoch und vielerorts eignet sich das Stromnetz noch nicht für den Anschluss vieler Wärmepumpen. Als Alternative zur Wärmepumpe sind gemäß GEG 2023 auch Biomasseheizungen wie Holzvergaserkessel oder Pelletkessel, die Holz als regenerativen Brennstoff verwenden, möglich:


  • Holzvergaserkessel: Diese Heizsysteme dienen der Verbrennung von Scheitholz und eignen sich für Neu- und Altbauten. Sie arbeiten kostengünstig, effizient und umweltschonend.
  • Pelletkessel: Pelletheizungen werden mit gepressten Holzpellets betrieben und sind ebenfalls für den Einbau in Neu- und Bestandsbauten geeignet. Auch sie zeichnen sich durch günstige Betriebskosten, einen hohen Wirkungsgrad und Umweltfreundlichkeit aus.
Schmitzker Alicante wasserführender Kaminofen Sunshine II

Wassergeführte Kaminöfen besitzen eine Wassertasche, mit der Sie Ihr Haus mit Heizwärme und Warmwasser versorgen. Zusätzlich geben sie Wärme an den Aufstellraum ab. Sie eignen sich als Teil einer Hybridheizung.

  • Wassergeführte Kaminöfen: Kamine verbrennen Holz und können den Aufstellraum schnell erwärmen. Wasserführende Kaminöfen können an das Heizsystem des Hauses angeschlossen werden, um so Wärme an Heizkörper und die Warmwasserbereitung abzugeben. Alle von uns angebotenen Kamine verfügen über ein CE-Kennzeichen, ein Ecodesign-Label und die BlmSchV II, sodass sie auch nach 2024 betrieben werden können.

Hybridheizsysteme: Bestehende Heizungsanlagen gezielt kombinieren

Hybridheizungen nutzen eine Kombination von Energieträgern, z. B. erneuerbare Energien (Sonnenergie oder Biomasse etwa) und konventionelle Energiequellen (Öl oder Gas) sowie unterschiedliche Heiztechnologien wie bspw. Biomassekessel oder Wärmepumpen. Die Steuerungseinheit der Hybridheizung verbindet die beiden Heizsysteme miteinander und schaltet sich automatisch oder manuell um. Die Kommunikation der verschiedenen Wärmeerzeuger erfolgt dabei über den Speicher, weshalb eine gute Planung für die Kombination sehr wichtig ist.

Um die 65-Prozent-Vorgabe aus dem Gebäudeenergiegesetz GEG 2023 zu erfüllen, muss die regenerative Wärmelösung primär zum Einsatz kommen. Beim typischen Hybridheizungssystem speist sich der Primärenergiebedarf aus einer regenerativen Heizquelle; diese kommt bei milden Witterungsbedingungen zum Einsatz. Bei kaltem Wetter und höherem Wärmebedarf schaltet sich die sekundäre Heizquelle (z. B. Gasheizung) ein, um zusätzliche Wärme bereitzustellen. Auf diese Weise erreichen Sie eine größere Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und langfristig geringere Heizkosten.

Diese Kombinationsmöglichkeiten sind mit hybriden Heizsystemen möglich:


Kombinierbar mitGasheizungBiomasseanlageWärmepumpe
Biomasseheizung
Kaminofen wasserführend
Pelletofen wasserführend
Solarthermie

Eine Solarthermie-Anlage etwa ist ideal als Teil eines Hybridheizungssystems geeignet, z. B. in Kombination mit einem wasserführenden Pelletofen oder einem wasserführenden Kaminofen im Wohnzimmer. Für Bestandsbauten gilt aktuell, dass rein mit Solarenergie keine 65 Prozent des Wärmebedarfs erzielt werden können. Zusätzlich müsste beispielsweise ein wasserführender Pelletofen genutzt werden, um dann in Kombination mit einer Gastherme die 65-Prozent-Vorgabe zu erreichen.


FAQ zum Gebäudeenergiegesetz GEG


  • Wann tritt das neue GEG-Gesetz in Kraft? Das Gebäudeenergiegesetz GEG 2023 tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Es sieht grundsätzlich vor, dass jede neu installierte Heizung mit wenigstens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Bereits bestehende Heizanlagen können normal weiterlaufen und auch repariert werden.
  • Was sind erneuerbare Energien im Sinne des GEG? Die GEG-Novelle ist technologieoffen. Das heißt, um die 65-Prozent-Regel zu erfüllen, können Bauherren oder Eigentümer individuelle Lösungen umsetzen und ihren Anteil erneuerbarer Energien rechnerisch nachweisen oder aus den gesetzlichen Optionen des GEG wählen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen (Gaskessel kombiniert mit Erneuerbaren-Heizung), Heizungen basierend auf Solarthermie und unter Umständen auch H2-Ready-Gasheizungen. Auch Biomasseheizungen und Gasheizungen, die nachweislich mit 65 Prozent oder mehr erneuerbaren bzw. grünen Gasen betrieben werden, sind möglich.
  • Ist Holz eine erneuerbare Energie? Die Verbrennung von Holz zählt in der EU nach wie vor als Erzeugung erneuerbarer Energie. Das bedeutet, Sie können bei der Berechnung der 65-Prozent-Hürde die Holzverbrennung mit einrechnen. Dennoch sieht das neue Heizungsgesetz strengere Regelungen für Holzheizungen im Neubau und im Bestandsgebäude vor.
  • Sind Pelletheizungen nach 2024 noch erlaubt? Der Einsatz von Pelletheizungen ist auch 2024 unter bestimmten Voraussetzungen möglich, solange die Pelletheizung die vorgegebenen Emissionsgrenzwerte einhält und die Anforderungen des GEG erfüllt werden.
  • Welche Heizung ist ab 2024 verboten? Laut Gebäudeenergiegesetz-Novelle müssen die ab 2024 in Neubauten installierten Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Welche Heizsysteme Sie verwenden und wie Sie die erneuerbare Wärmeerzeugung leisten, bleibt Ihnen überlassen. Es können also auch Gasheizungen verbaut werden, wenn die 65-Prozent-Vorgabe erfüllt wird. Gasheizungsanlagen sind nur dann möglich, wenn diese auf Wasserstoff umgerüstet werden können.
  • Für welche Gebäude gilt das GEG nicht? Das Heizungsgesetz gilt nur für beheizbare und klimatisierte Gebäude. Darunter fallen in der Regel z. B. keine Stallanlagen, Gewächshäuser, größtenteils offen gehaltene Gebäude, Zelte, Gebäude mit religiöser Funktion, historische Bauten, Denkmäler oder unterirdische Bauten.
  • Wann muss die alte Heizung ausgetauscht werden? Ist eine Öl- oder Gasheizung älter als 30 Jahre, muss sie gemäß Gebäudeenergiegesetz ausgetauscht werden. Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel sind hiervon jedoch nicht betroffen. Zusätzlich sieht das GEG 2023 eine zeitliche Begrenzung vor: Heizkessel dürfen nur noch bis zum Jahr 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Danach müssen bestehende Gasheizungssysteme zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen.
  • Was ändert sich ab 2024 für Hausbesitzer? Bauen Eigentümer eine neue Heizung in ihrem Neu- und Altbau ein, muss diese mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Bestehende Heizsysteme können weiter genutzt werden. Auch bei einer umfassenden Sanierung eines Bestandsgebäudes müssen Hausbesitzer die energetischen Anforderungen des GEG füllen, um langfristig Energie und Kosten zu sparen.
  • Was muss nach GEG saniert werden? Gemäß GEG müssen bestimmte Vorgaben erfüllt werden, wenn eine Sanierung an einem Gebäude (etwa Dämmung) durchgeführt wird. Diese Vorgaben variieren je nach Gebäude und der Art der Sanierung. So müssen etwa bei einer Sanierung der Gebäudehülle bestimmte Dämmwerte erreicht werden. Bei der Erneuerung der Heizungsanlage müssen sowohl Effizienz- als auch Emissionsanforderungen erfüllt werden.
  • Sieht das GEG Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen vor? Mit Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen und Förderungen will die Bundesregierung sicherstellen, dass niemand mit den Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz überfordert wird. So greifen etwa bei einer Heizungshavarie Übergangsfristen von mindestens drei Jahren. In dieser Zeit ist sogar der Einbau einer gebrauchten fossilen Heizung möglich.
  • Welche Förderungen gibt es bei der Umsetzung des GEG 2023? Das Förderkonzept der Bundesregierung beinhaltet eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Bürger auf die Investitionskosten beim Umstieg von einer fossilen auf eine klimafreundliche Heizung. Zusätzlich gibt es drei Klimaboni mit zehn oder 20 Prozent für Menschen mit wenig Geld und für diejenigen, die ihre fossile Heizung vor dem Ablauf gesetzlicher Fristen austauschen (Geschwindigkeitsbonus). Bei Menschen mit geringem Einkommen soll eine Förderung von bis zu 70 Prozent möglich sein.
  • Was geschieht, wenn die Vorgaben des GEG nicht eingehalten werden? Wer die Normen des Gebäudeenergiegesetzes beim Neubau oder einer Sanierung nicht einhält, weil er z. B. seine mehr als 30 Jahre alte Gas- oder Ölheizung trotz Verbot nicht austauscht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
  • Wie geht es weiter mit dem GEG? Das Gebäudeenergiegesetz trat bereits am 1. November 2020 in Kraft. Es vereint verschiedene Gesetze und Verordnungen zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Am 1. Januar dieses Jahres traten die ersten Änderungen der bislang zweistufigen Novellierung in Kraft. Für 2023 sind noch weitere Anpassungen geplant, bis der endgültige Gesetzestext vorliegt. Neben dem Bundeskabinett müssen auch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen, damit das neue Gebäudeenergiegesetz 2024 letztlich in Kraft treten kann. Kurz vor dem für den 7. Juli 2023 geplanten Parlamentsbeschluss zum Heizungsgesetz wurde das Vorhaben im Eilverfahren gestoppt. Das weitere Verfahren vertagt der Bundestag somit als Sondersitzung in die Sommerpause oder auf September dieses Jahres.