Zehn Jahre nach dem Beschluss der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) endet nun die vorletzte Kaminofen Übergangsfrist zum Austausch, der Nachrüstung oder der Stilllegung alter Holzöfen, welche die festgesetzten Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht einhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, ob auch Ihr Gerät von der Sanierungspflicht betroffen ist und warum es sich lohnt, auf einen modernen Ofen umzurüsten.
Die Übergangsfrist endet: Daran erkennen Sie, ob auch Ihr Ofen betroffen ist
Betreiber älterer Öfen haben sicher schon von ihr gehört: Die Rede ist von der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (kurz: 1. BImSchV). Seit März 2010 werden stufenweise Ofengenerationen den gesetzlichen Anforderungen der novellierten Fassung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen unterworfen. Konkret regelt die BImSchV Grenzwerte für den Ausstoß an Kohlenmonoxid und Staub sowie Mindestanforderungen an den Wirkungsgrad von Einzelraumfeuerungsanlagen, also Kaminen und Kachelöfen, die vorrangig den Aufstellraum beheizen.
Die 1. Stufe der Verordnung trat mit der überarbeiteten BImSchV 2010 in Kraft. Demnach sollen alle Einzelraumfeuerstätten, die vor dem 21. März 2010 errichtet wurden, die Grenzwerte von 0,15 g/m3 für Feinstaub sowie 4 g/m3 für Kohlenmonoxid einhalten. Einen Nachweis über die Einhaltung der Vorgaben können Besitzer dieser Öfen durch Vorlage einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers erbringen oder sie lassen die Kaminofen Emissionsgrenzwerte vor Ort durch ihren zuständigen Schornsteinfeger ermitteln.
Anlagen, welche die vorgegebenen Werte nicht erfüllen, müssen mit einer „Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik“ (§26 Absatz 2 Satz 1 BImSchV) nachgerüstet oder stillgelegt werden. Um die Verbraucher älterer Geräte nicht unnötig zu belasten, gelten für die Umsetzung lange Übergangsfristen. Der Zeitpunkt ist dabei abhängig von den Angaben auf dem Typenschild des Gerätes:
Datum auf dem Typenschild | Nachrüstung oder Außerbetriebnahme bis |
bis einschließlich 31.12.1974 oder Datum nicht mehr feststellbar | 31.12.2014 |
01.01.1975 bis 31.12.1984 | 31.12.2017 |
01.01.1985 bis 31.12.1994 | 31.12.2020 |
01.01.1995 bis 21.03.2010 | 31.12.2024 |
Die vorletzte Schonfrist läuft nun Ende 2020 aus und betrifft Einzelraumfeuerstätten, die in der Zeit vom 01.01.1985 bis einschließlich 31.12.1994 zugelassen worden sind und deren Schadstoffausstoß die Grenzwerte überschreitet. Darunter zählen alle ummauerten Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt. Diese Anlagen müssen zudem mit einer verschließbaren Tür ausgestattet sein. Raumheizer wie Schwedenöfen, die keine Ummauerung besitzen, sind daher ebenso von der Regelung betroffen.
Die noch strengeren Grenzwerte der BImSchV Stufe 2, welche 2015 in Kraft getreten ist, gelten für alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die seit diesem Zeitpunkt neu installiert wurden. Kaminöfen, Pelletöfen sowie Heizeinsätze, die heute neu zugelassen werden, müssen also die BImSchV Stufe 2 erfüllen.
Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Ofen den gesetzlichen Anforderungen der 1. BImSchV entspricht, finden Sie auf der Webseite des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI) eine Datenbank, die zahlreiche Geräte gängiger Hersteller listet.
Warum ist die BImSchV so wichtig?
Obwohl Verkehr und Industrie als die Hauptverursacher von Feinstaub zählen, werden auch beim Verbrennen von Holz in Öfen Schadstoffe wie Feinstaub und Kohlenmonoxid freigesetzt. Besonders ältere Anlagen weisen hohe Emissionen auf und tragen dadurch zur schlechten Luftqualität in Städten und Wohngebieten bei.
Da die energetische Nutzung von Holz und anderen biogenen Brennstoffen aus Gründen des Klimaschutzes in Zukunft weiter ausgebaut werden soll, mussten strengere Grenzwerte festgelegt werden. Die 1. BImSchV war notwendig, um die Zunahme regenerativer Wärmeerzeugung zu ermöglichen, ohne eine Verschlechterung der Luftqualität zu riskieren. Neue Öfen unterliegen deshalb strengen Richtlinien und besitzen bessere Emissionswerte. Laut HKI können moderne Feuerstätten aufgrund ihrer verbesserten Verbrennungstechnik die Emissionen im Vergleich zu alten Öfen um bis zu 85 Prozent reduzieren.
Maßnahmen für betroffene Geräte
Auch wenn die Übergangsfrist für Ihren Ofen abläuft, müssen Sie nicht in Panik geraten. Durch den Einbau eines Partikelfilters oder einen Geräteaustausch kann Ihre Feuerstätte durchaus erhalten bleiben.
Ziehen Sie in Betracht, Ihre Feuerstätte mit einem Staubfilter nachzurüsten, dann beachten Sie auf jeden Fall, dass dieser Vorgang recht kostenintensiv werden kann. Neben den hohen Anschaffungskosten für den Feinstaubabscheider müssen Sie zusätzlich die dafür notwendigen Montagekosten in Ihre Kalkulation mit aufnehmen. Darüber hinaus sorgt diese Maßnahme lediglich für die Feinstaubbegrenzung. Liegen auch die Werte für Kohlenmonoxid im kritischen Bereich, wofür es keine geeigneten Filter gibt, bleibt letztendlich nur der Austausch des Gerätes.
Ein neuer Ofen ist ohnehin meist wirtschaftlicher, da sich neben dem Schadstoffausstoß durch einen besseren Wirkungsgrad auch der Brennstoffbedarf reduziert. Im letzten Abschnitt dieses Artikels stellen wir Ihnen noch weitere Gründe vor, warum sich die Anschaffung eines neuen Kaminofens oder -einsatzes lohnt.
So modern kann ein Kachelofen aussehen - die Kamineinsätze der Serien Nova und Renova von Spartherm sind die idealen Austauschgeräte zum einfachen Nachrüsten Ihrer Feuerstätte.
Auch wenn die Übergangsfrist für Ihren Ofen abläuft, müssen Sie nicht in Panik geraten. Durch den Einbau eines Partikelfilters oder einen Geräteaustausch kann Ihre Feuerstätte durchaus erhalten bleiben.
Ziehen Sie in Betracht, Ihre Feuerstätte mit einem Staubfilter nachzurüsten, dann beachten Sie auf jeden Fall, dass dieser Vorgang recht kostenintensiv werden kann. Neben den hohen Anschaffungskosten für den Feinstaubabscheider müssen Sie zusätzlich die dafür notwendigen Montagekosten in Ihre Kalkulation mit aufnehmen. Darüber hinaus sorgt diese Maßnahme lediglich für die Feinstaubbegrenzung. Liegen auch die Werte für Kohlenmonoxid im kritischen Bereich, wofür es keine geeigneten Filter gibt, bleibt letztendlich nur der Austausch des Gerätes.
Ein neuer Ofen ist ohnehin meist wirtschaftlicher, da sich neben dem Schadstoffausstoß durch einen besseren Wirkungsgrad auch der Brennstoffbedarf reduziert. Im letzten Abschnitt dieses Artikels stellen wir Ihnen noch weitere Gründe vor, warum sich die Anschaffung eines neuen Kaminofens oder -einsatzes lohnt.
Für Besitzer alter Kachelöfen, die sich nur ungern von der geliebten Außenhülle ihres Ofens trennen, hat der deutsche Hersteller Spartherm die Kamineinsätze der Serien Nova und Renova entwickelt, die als Austauschgeräte mit vielen Kachelofen-Einsätzen der gängigsten Hersteller kompatibel sind. Mit einem solchen Einsatz aktualisieren Sie die innen liegende Technik, während die bewährte Optik Ihres Ofens erhalten bleibt. Eine praktische Übersicht mit allen Informationen und Einzelheiten dazu finden Sie auf der Seite Austausch-Kamineinsätze im Überblick: Wann Sie Ihren Kachelofeneinsatz tauschen müssen, um die BImSchV zu erfüllen.
Gute Gründe: Wie Sie durch die Sanierung Ihrer Feuerstätte profitieren
Im Laufe der Jahre hat die Verbrennungstechnik von Raumheizern große Fortschritte erzielt. Moderne Öfen punkten mit einer optimierten Feuerraumgestaltung und einer sinnvollen Verbrennungsluftregelung, die bei einigen Geräten sogar automatisch erfolgt. Dadurch können Emissionen gesenkt und der Wirkungsgrad erhöht werden. Dies wirkt sich zudem positiv auf den Brennstoffverbrauch aus und Sie können dadurch sogar Heizkosten sparen. Das erfreut nicht nur Ihre Haushaltskasse, sondern auch die Umwelt. Außerdem sind neue Einzelraumfeuerstätten durch ihre modernen Materialien sehr viel pflegeleichter als wartungsintensive Altgeräte, bei denen regelmäßig Verschleißteile ausgewechselt werden müssen.
Wenn Sie im Zuge der Erneuerung Ihres Kaminofens auch eine energetische Sanierung Ihres Hauses vornehmen wollen, dann achten Sie darauf, dass bei sehr guter Wärmedämmung die Feuerstätte bezüglich ihrer Leistung angepasst werden muss, um eine Überhitzung des Raumes zu verhindern. Bei zu hoher Dimensionierung wäre Dauerlüften die Folge und würde eine unnötige Energieverschwendung nach sich ziehen.
Auch wenn die Frist für Ihren Ofen in diesem Jahr noch nicht abläuft, lohnt es sich also bereits jetzt, sich mit dem Thema vertraut zu machen. Treffen Sie Ihre Wahl für ein neues Modell lieber in Ruhe und überlegt, anstatt sich überstürzt für eine Kompromisslösung zu entscheiden.
Natürlich erfüllen die Geräte aus unserem Kamin-Shop die BImSchV Stufe 2. Dabei ist es egal, ob Sie auf der Suche nach einem neuen Kaminofen, Kamineinsatz oder Küchenofen sind – wir bieten Ihnen eine riesige Auswahl mit unterschiedlichen Verkleidungsmöglichkeiten und in verschiedenen Leistungsklassen.