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06.07.24

Austauschfrist für bis Ende März 2010 zugelassene Holzfeuerungen

Austauschfrist für alte Kachel- und Kaminöfen: Stichtag 31. Dezember 2024

Lesezeit: 3 Minuten
Quelle: HKI – Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e. V.

Dresden, 11.09.2023: Bereits seit Anfang 2010 gelten neue Abgasgrenzwerte für Kachel- und Kaminöfen, die schrittweise abhängig vom Baujahr in Kraft treten. Feuerstätten, die den jeweiligen Grenzwert überschreiten, müssen nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Austauschfrist für bis Ende März 2010 zugelassene Holzfeuerungen

Der Stichtag für Kamin- und Kachelöfen, die zwischen 1995 und März 2010 in Betrieb genommen wurden, ist der 31. Dezember 2024. Das heißt, diese Öfen dürfen nur noch eine Heizsaison lang betrieben werden, insofern sie nicht den Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV (1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) entsprechen.

Der HKI empfiehlt Kaminofenbesitzern, frühzeitig Maßnahmen zur Nachrüstung oder zum Austausch zu ergreifen, denn der Stichtag fällt mitten in die Wintersaison 2024 und bei hoher Nachfrage und internationalen Lieferkettenproblemen sind Engpässe möglich.

Etwa 4 Millionen Geräte betroffen

Die gegenwärtige Maßnahme stehe nicht in Verbindung mit dem aktuell viel diskutierten Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), sondern werde schon seit 2013 schrittweise umgesetzt, betont der HKI.

Die aktuelle Frist betrifft rund vier Millionen Kachel- und Kaminöfen. Dank kontinuierlicher Forschung und Verbesserung der Feuerungstechnik sind allerdings knapp die Hälfte der Geräte von der Verpflichtung zur Sanierung ausgenommen, da diese den Anforderungen der 1. Stufe BImSchV entsprechen und Bestandsschutz genießen. Ebenfalls unter Bestandsschutz fallen Feuerstätten, die vor 1950 installiert wurden und die einzige Heizquelle in einer Wohnung sind. Für Kachelgrundöfen und nicht als Küchenherde genutzte Herde in Privathaushalten und offene Kamine, die nur gelegentlich in Betrieb genommen werden, gilt dasselbe.

Wer sich unsicher ist, ob der eigene Ofen die erforderlichen Emissionsgrenzwerte erfüllt, kann seinen Schornsteinfeger zu Rate ziehen oder aber in der Datenbank des HKI nachschauen. Auf www.cert.hki-online.de sind mehr als 7.000 Geräte mit all ihren wichtigen Eigenschaften aufgeführt.

Bei Nichteinhaltung der Frist drohen Konsequenzen

Nach Fristablauf wird der Schornsteinfeger überprüfen, ob die Umsetzung ordnungsgemäß erfolgt ist. Er ist verpflichtet, die Feuerstätte bei einem Verstoß außer Betrieb zu setzen und die zuständige Behörde zu benachrichtigen. Dies gilt auch für Kachel- und Kaminöfen mit einem Baujahr zwischen 1985 und 1994, deren Frist bereits am 31. Dezember 2020 verstrichen ist.

Haushalte, die bislang auf Nachrüstungs- und Austauschmaßnahmen verzichtet haben, sollten nun rasch handeln, um zu verhindern, dass ihr Ofen außer Betrieb genommen wird. Darüber hinaus können die Behörden Bußgelder verhängen.

Moderne Holzfeuerstätten mit intelligenten Steuerungssystemen

Nicht nur aufgrund drohender Geldstrafen ist die Erneuerung veralteter Kaminöfen empfehlenswert, sondern auch in puncto Effizienz. Viele moderne Holzfeuerstätten können mit elektronischen Steuerungssystemen ausgestattet werden, die die ideale Abstimmung von Luftzufuhr, Brennstoffmenge und Feuerraumtemperatur übernehmen. Sie geben Hinweise, wann es Zeit ist, Holz nachzulegen, und liefern Informationen zu verschiedenen Aspekten des Verbrennungsprozesses. Mit dem LTDC Temperatur-Differenz-Controller von SOREL etwa lässt sich die Energieübertragung von bspw. einem wasserführenden Kaminofen, ggf. in Verbindung mit Solarthermie, an einen Pufferspeicher kontrollieren. In unserem Kamin-Shop finden Sie noch weitere Kaminsteuerungen und Thermostate.

Außerdem gibt es heutzutage nicht nur die Möglichkeit der Fernbedienung der fortschrittlichen Wärmetechnologie über einen Controller mit Display, sondern auch über bestimmte Apps für das Smartphone oder Tablet lassen sich Holzfeuerstätten bequem beobachten und steuern.